Da arbeiten, wo andere Urlaub machen, wer kennt diesen Wunsch nicht ? Für viele bleibt es aber ein Traum und nur wenige wagen den Schritt ins Ungewisse.
Gründe auf ein Leben und Arbeiten in Malaga und an der Costa del Sol gibt es viele. Sei es das Klima, die Mentalität der Menschen oder aber, man will
sich eine neue Lebensgrundlage in Form eines eigenen Geschäftes aufbauen. Um in der spanischen Arbeitswelt anzukommen, stellen sich zwei Fragen,
die es zu beantworten gilt. Welche Art von Arbeitsverträgen sind üblich und wie sieht es auf dem Arbeitsmarkt in Malaga aus ???
Die hier vorgestellten Formate von Arbeitsverträgen gelten für ganz Spanien.
Arten von Arbeitsverträgen
Der Teilzeit- Arbeitsvertrag
Teilzeit - Arbeitsverträge ( Contrato a Tiempo parcial ) sind vorallem im Dienstleistungssektor ( Gastronomie, Reinigung, Verkauf ) und in der Landwirtschaft für Erntehelfer üblich. Diese Verträge werden schriftlich gemacht und müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben sein. In ihnen wird die tägliche Arbeitszeit und der Tariflohn der jeweiligen Berufsgruppe angegeben. Sollte der Arbeitgeber Überstunden vom Arbeitnehmer fordern, müssen diese mindentens sieben Tage vorher vom Arbeitgeber beim Arbeitnehmer angemeldet werden. Die Anzahl der Überstunden darf maximal 15 % der täglichen, wöchtlichen oder monatlichen Teilzeit betragen. Arbeitnehmer die Teilzeit -Arbeitsverträge besitzen haben eine Probezeit von zwei Monaten. Sollte der Betrieb mehr als 25 Personen beschäftigen, liegt die Probezeit bei drei Monaten. Während dieser Zeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Teilzeit - Arbeitsverträge haben in Spanien in der Regel eine Laufzeit von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zwei Wochen vor dem Ablauf des Vertrages über die Beendigung oder Verlängerung benachrichtigen. Tut er das nicht, wird der Teilzeit - Arbeitsvertrag um weitere sechs Monate verlängert oder nach Ablauf eines Jahres automatisch in eine Festanstellung umgewandelt. Dies kann der Arbeitnehmer unter Umständen beim zuständigen Arbeitsgericht einfordern. In Spanien werden nach Ablauf von zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen jeglicher Art, Abfindungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe der Abfindung bei Teilzeit - Arbeitsverträgen ist auf maximal zwölf Arbeitstage jährlich begrenzt und richtet sich nach der im Teilzeit - Arbeitsvertrag angegebenen Stundenzahl. Nicht genommene Urlaubstage müssen nach Ablauf des Vertrages ebenfalls ausbezahlt werden.
Der Ausbildungsvertrag
Ausbildungsverträge ( Contrato de Formacion oder Contratacion en Practicas ) werden mit Jugendlichen ab 16 Jahre bis 21 Jahren abgeschlossen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von sechs Monaten bis maximal zwei Jahre. Ausserdem erhalten die Jugendlichen nur bis zu 75 % des Lohnes ihrer Kollegen, obwohl sie vergleichsweise die selbe Arbeit verrichten. Es muss auch angemerkt werden, das diese Art von Verträgen oft von den Firmen genutzt wird um die Lohnkosten so niedrig wie möglich zuhalten. Eine Berufsausbildung für Jugendliche in Spanien, so wie man sie aus Deutschland kennt, gibt es nicht. Die Berufsausbildung in Spanien besteht meistens aus verschiedenen Kursen, die eine Dauer von sechs Monaten haben und von den Jugendlichen aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Die Dichte der jugendlichen Studienabgänger von den Universitäten in Spanien ist jedes Jahr hoch und die Qualität ihres Bildungsstandes sehr gut. Trotzdem stehen bis heute 52 % der spanischen Jugendlichen unter 26 Jahren auf der Strasse. Diese Jugendlichen werden in Spanien traurigerweise " Die verlorene Generation " genannt.
Der Festanstellungsvertrag
Der Festanstellungs - Vertrag ( Contrato indefinito ) wird aufgrund der aktuellen Lage auf dem spanischem Arbeitsmarkt nur sehr selten abgeschlossen. Trotz der Arbeitsmarktreform im Jahre 2012 unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy, in der viele Anreize für Firmen geschaffen wurden, scheuen die Firmen nach wie vor die hohen Kosten einer Abfindung, sollten sie ihre Mitarbeiter kündigen. Festanstellungsverträge werden in Spanien verbal oder schriftlich ausgehandelt. Werden bei den Verhandlungen keine Sonderkonditionen vereinbart, so kommt automatisch der Standard - Tarifvertrag für die jeweilige Berufsgruppe zur Anwendung. Wurde ein Festanstellungsvertrag verbal geschlossen muss dieser nicht unterschrieben sein und seine Gültigkeit beginnt mit der Vorlage bei der Sozialversicherung. Der Festanstellungsvertrag hat für die spanischen Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert. Er garantiert ihnen ein festes Einkommen über einen langen Zeitraum und die Möglichkeit zur Aufnahme einer Immobilien - Hypothek.
Der Arbeitmarkt in Malaga
Die negative Lage auf dem Arbeitsmarkt in Malaga hat sich nachdem Platzen der Spekulationsblase auf dem spanischen Wohnungsmarkt im Jahre 2008 nicht verändert. Damals standen landesweit innerhalb weniger Wochen hunderttausende Menschen aller Nationalitäten auf der Strasse. Viele mittelständige Unternehmen mussten aufgeben und ihre Mitarbeiter entlassen, weil die Nachfrage nach Konsumgütern sank. Der Arbeitslosenindex in Malaga schoss innerhalb von sechs Monaten auf 25 % und hält bis heute diesen traurigen Rekord. Der für die Wirtschaft Malagas so wichtige Bausektor liegt immer noch am Boden. Tausende von leerstehenden Wohnungen prägen die Landschaft und belasten den Immobilienmarkt. Nur unter grosser Anstrengung können diese Altlasten abgebaut werden, indem die andalusische Provinzregierung in Sevilla versucht, ausländische Investoren mit Steuererleichterungen ins Land zulocken. Die Tourismusbranche und die Landwirtschaft ( hauptsächlich in der Erntezeit ) sind derzeit die Hauptarbeitgeber in Malaga. Die angebotenen Arbeitsplätze sind grösstenteils saisonbedingte Anstellungen und enden zumeist im November eines jeden Jahres. Obwohl die spanische Regierung regelmässig positive Zahlen zum aktuellen Arbeitsmarkt herausgibt und von einer Erholung spricht, hat sich die wirtschaftliche Situation für viele Einwohner Malagas seit der Krise 2008 nicht gebessert. Leider muss man sagen, um aktuell einen Arbeitsplatz in Malaga oder an der Costa del Sol als Ausländer zufinden, braucht man viel Geduld und Glück.
Chancen auf Jobs
Als deutscher Staatsbürger hat man gute Chancen einen Job in Malaga oder in den Küstenorten der Costa del Sol zufinden.
Deutsche Tugenden wie Pünktlichkeit, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Fleiss und Durchhaltevermögen stehen bei spanischen Arbeitgebern
hoch im Kurs. Auch die historische Vergangenheit zwischen beiden Ländern, spielt eine wichtige Rolle. Die Spanier sind Deutschen gegenüber sehr
aufgeschlossen und respektvoll.
Denoch sollten Sie sich eines immer bewusst sein, wenn Sie sich bei einem spanischen Arbeitgeber bewerben wollen.
Sie müssen die spanische Sprache einigermassen beherrschen.
Niemand erwartet von Ihnen, das Sie perfekt spanisch sprechen. Aber Sie dürfen auch nicht erwarten dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber englisch mit Ihnen
kommuniziert.